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Hochbauämter in Gau-Bickelheim - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Bauamt
4.89 km von Gau-Bickelheim
Anschrift:Bahnhofstraße 10, 55597 Wöllstein
Telefon:06703302243
Fax:0670330214
E-Mail:info@vg-woellstein.org
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
(9)
Bauaufsichtsamt des Landkreises - Hochbauamt
12.18 km von Gau-Bickelheim
Anschrift:Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey
Telefon:067314084801
Fax:0673140884444
E-Mail:info@alzey-worms.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Gau-Bickelheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Bauamt
3.83 km von Gau-Bickelheim
Anschrift:Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen
Telefon:067012010
Fax:067012019000
E-Mail:info@vg-sg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(4)
Bauamt
7.26 km von Gau-Bickelheim
Anschrift:Zum Römergrund 2, 55286 Wörrstadt
Telefon:067326010
Fax:0673262747
E-Mail:info@vgwoerrstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do, Fr 8.30 - 12.00 Uhr Di 7.00 - 12.00 Uhr sowie zusätzlich Do 14.00 - 19.00 Uhr
(1)
Bauamt
11.1 km von Gau-Bickelheim
Anschrift:Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim
Telefon:0670492936
Fax:0670492945
E-Mail:rathaus@vg-ls.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(35)
Bauamt (Stadtverwaltung)
11.52 km von Gau-Bickelheim
Anschrift:Viktoriastraße 13, 55545 Bad Kreuznach
Telefon:06718000
Fax:0671800345
E-Mail:stadtverwaltung@bad-kreuznach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Bauamt (Verbandsgemeinde Bad Kreuznach)
11.52 km von Gau-Bickelheim
Anschrift:Rheingrafenstraße 11, 55543 Bad Kreuznach
Telefon:06708610213
Fax:06708610600
E-Mail:bauen@vgvkh.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Mi geschlossen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Gau-Bickelheim
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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