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Sozialämter in Gau-Weinheim - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(12)
Sozialamt des Landkreises
12.3 km von Gau-Weinheim
Anschrift:Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey
Telefon:067314082091
Fax:0673140884444
E-Mail:info@alzey-worms.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Gau-Weinheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(8)
Sozialamt
4.91 km von Gau-Weinheim
Anschrift:Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen
Telefon:067012010
Fax:067012019000
E-Mail:info@vg-sg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(9)
Sozialamt
5.08 km von Gau-Weinheim
Anschrift:Zum Römergrund 2, 55286 Wörrstadt
Telefon:067326010
Fax:0673262747
E-Mail:info@vgwoerrstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do, Fr 8.30 - 12.00 Uhr Di 7.00 - 12.00 Uhr sowie zusätzlich Do 14.00 - 19.00 Uhr
(2)
Sozialamt
7.26 km von Gau-Weinheim
Anschrift:Bahnhofstraße 10, 55597 Wöllstein
Telefon:067033020
Fax:0670330214
E-Mail:info@vg-woellstein.org
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
(3)
Sozialamt (Verbandsgemeinde Alzey-Land)
11.82 km von Gau-Weinheim
Anschrift:Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
Telefon:06731409320
Fax:06731409100
E-Mail:info@alzey-land.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(3)
Sozialamt
12.24 km von Gau-Weinheim
Anschrift:Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim
Telefon:0670492914
Fax:0670492945
E-Mail:rathaus@vg-ls.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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