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Sozialämter in Hamm (am Rhein) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Sozialamt
3.79 km von Hamm (am Rhein)
Anschrift:Hauptstraße 26, 67575 Eich
Telefon:06246690
Fax:062466969
E-Mail:poststelle@vg-eich.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.30-12 Uhr, Fr 8.30-12.30 Uhr, Do 14-18 Uhr
(12)
Sozialamt des Landkreises
24.75 km von Hamm (am Rhein)
Anschrift:Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey
Telefon:067314082091
Fax:0673140884444
E-Mail:info@alzey-worms.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Hamm (am Rhein)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(6)
Sozialamt
2.58 km von Hamm (am Rhein)
Anschrift:Amtsstraße 19, 59073 Hamm
Telefon:02381170
Fax:02381172971
E-Mail:info@stadt.hamm.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
Sozialamt
2.59 km von Hamm (am Rhein)
Anschrift:Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim
Telefon:062581080
Fax:062583027
E-Mail:stadtverwaltung@gernsheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30 - 12:00 Uhr, Do 13:30 - 18:00 Uhr
(2)
Sozialamt
3.63 km von Hamm (am Rhein)
Anschrift:Rathausplatz 1, 64584 Biebesheim am Rhein
Telefon:0625880654
Fax:0625880619
E-Mail:info@biebesheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo, Mi 13.30-16.30 Uhr
(2)
Sozialamt
3.75 km von Hamm (am Rhein)
Anschrift:Rheinstraße 14, 68649 Groß-Rohrheim
Telefon:06245907770
Fax:062459077727
E-Mail:info@gross-rohrheim.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Di 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(1)
Sozialamt
6.96 km von Hamm (am Rhein)
Anschrift:Kirchstraße 6, 64589 Stockstadt am Rhein
Telefon:0615882931
Fax:0615882926
E-Mail:kontakt@stockstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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