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Ausländerbehörden in Osthofen - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(61)
Ausländerbehörde des Landkreises
15.27 km von Osthofen
Anschrift:Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey
Telefon:067314084111
Fax:0673140884444
E-Mail:info@alzey-worms.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Osthofen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(35)
Ausländerbehörde
8.63 km von Osthofen
Anschrift:Adenauerring 1, 67547 Worms
Telefon:06241853300
Fax:062418533270
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarungnach Vereinbarung
(87)
Ausländerbehörde
18.73 km von Osthofen
Anschrift:Westliche Ringstraße 27, 67227 Frankenthal (Pfalz)
Telefon:0623389757
Fax:062338915394
E-Mail:migration@frankenthal.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(45)
Ausländerbehörde des Landkreises
21.97 km von Osthofen
Anschrift:Uhlandstraße 2, 67292 Kirchheimbolanden
Telefon:063527100
Fax:06352710232
E-Mail:kreisverwaltung@donnersberg.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
Anschrift:Graben 15, 64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon:06252150
Fax:06252155435
E-Mail:terminvereinbarung-am@kreis-bergstrasse.de
Öffnungs­zeiten:Bürgerbüro:
Mo-Mi 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(120)
Ausländerbehörde
25.56 km von Osthofen
Anschrift:Marienstraße 8, 67063 Ludwigshafen
Telefon:06215042180
Fax:06215043054
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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