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Gerichtsvollzieher in Partenheim - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(17)
Gerichtsvollzieherin Wilhelmi
12.43 km von Partenheim
Anschrift:Im Quellborn 5, 55270 Klein-Winternheim
Telefon:06136953749
Fax:06136953756
Sprechzeiten:Mi 11-12 Uhr
(40)
Obergerichtsvollzieherin Collet
15.38 km von Partenheim
Anschrift:Schlossgasse 32, 55232 Alzey
Telefon:0673195200
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(27)
Obergerichtsvollzieher Backe
27.57 km von Partenheim
Anschrift:Bachgasse 10, 67591 Mörstadt
Telefon:062477685
Sprechzeiten:Mo+Mi 14-15 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Schulz
33.66 km von Partenheim
Anschrift:Wormser Landstr. 6, 67551 Worms
Telefon:0624133118
Fax:06241384183
Sprechzeiten:Mo+Do 15-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Partenheim
Anschrift:Wiesbachstr. 36a, 55576 Zotzenheim
Telefon:06701204751
Fax:06701204752
(7)
Obergerichtsvollzieher Wenz (Bezirk 6)
11.57 km von Partenheim
Anschrift:Im Nieder-Olmer-Pfad 40, 55270 Klein-Winternheim
Telefon:06136996468
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(5)
Obergerichtsvollzieher Müller (Bezirk 12)
11.58 km von Partenheim
Anschrift:Rheinhessenring 70, 55597 Wöllstein
Telefon:06703301850
Fax:06703301849
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(37)
Obergerichtsvollzieher Ohler
11.97 km von Partenheim
Anschrift:Barsac-Allee 42, 55597 Wöllstein
Telefon:067033910
Sprechzeiten:Mo-Fr 15-17 Uhr
(10)
Gerichtsvollzieherin Pierags
13.37 km von Partenheim
Anschrift:Graf-Siegfried-Straße 56, 54439 Saarburg
Telefon:065829935965
Fax:065829935976
Sprechzeiten:Do 10-11 Uhr (AG Saarburg)
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Partenheim? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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