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Stadtkassen in Lettweiler - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Verbandsgemeindekasse Kirn-Land
19.56 km von Lettweiler
Anschrift:Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn
Telefon:06752138160
Fax:06752138155
E-Mail:verwaltung@kirner-land.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12:30 Uhr und 14-16 Uhr
Mi+Fr 8-12:30 Uhr
Do 8-12:30 Uhr und 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Lettweiler

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim
Telefon:06751811230
Fax:06751811050
E-Mail:poststelle@vg-nahe-glan.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
Anschrift:Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken
Telefon:063827910
Fax:06382791990
E-Mail:info@vg-lw.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(0)
Verbandsgemeindekasse Nordpfälzer Land
13.45 km von Lettweiler
Anschrift:Bezirksamtsstraße 7, 67806 Rockenhausen
Telefon:06361451223
Fax:06361451211
E-Mail:info@vg-nl.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-16 Uhr Mi+Fr 8-12 Uhr Do 8-18Uhr
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Verbandsgemeindekasse Rüdesheim
13.92 km von Lettweiler
Anschrift:Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim
Telefon:0671371100
Fax:0671371800
E-Mail:post@vg-ruedesheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Fr 8-12 Uhr Do 7-18 Uhr
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Verbandsgemeindekasse Bad Kreuznach
15.03 km von Lettweiler
Anschrift:Rheingrafenstraße 11, 55583 Bad Kreuznach
Telefon:06708610331
Fax:06708610600
E-Mail:info@vgvkh.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Lettweiler
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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