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Lohnsteuerhilfe Waldböckelheim

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Alte Steige 14, 55442 Stromberg
Telefon:067242659371
Fax:067242659372
E-Mail:nuray.dagci@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 8, 67808 Mörsfeld
Telefon:06358989036
E-Mail:alexandra.koch@vlh.de
Anschrift:Waldstr. 5, 55424 Münster
Telefon:06721994757
Fax:0672141005
E-Mail:heinz.weber@vlh.de
Anschrift:Dammstr. 9, 55576 Sprendlingen
Telefon:067012020671
E-Mail:silvia.schuetz@vlh.de
Anschrift:Schlossgasse 19, 55234 Wendelsheim
Telefon:06734915696
E-Mail:irmgard.rodrian@vlh.de
Anschrift:Von-Drais-Str. 9, 55469 Simmern
Telefon:06761919957
Fax:06761919958
E-Mail:volkmar.roesinger@vlh.de
Anschrift:Plattenweg 5a, 55237 Bornheim
Telefon:067348282
E-Mail:sema.hees@vlh.de
Anschrift:Am Landgraben 8, 55218 Ingelheim
Telefon:061312120897
Fax:06725300180
E-Mail:nadine.struebel@vlh.de
Anschrift:Schafhäuser Str. 45, 55232 Alzey
Telefon:06731996244
Fax:06731996245
E-Mail:christine.domis@vlh.de
Sprechzeiten:Terminvereinbarung
Öffnungs­zeiten:9,00 - 1200 und 14,00 - 16,00 UhrMontag - Freitag
Anschrift:Rieslingstr. 80, 55430 Oberwesel
Telefon:067447148930
E-Mail:claudia.persch@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Waldböckelheim? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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