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Gerichtsvollzieher in Eckfeld - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Kurfürstenstr. 63, 54516 Wittlich
Telefon:06571101206
Fax:06571101290
E-Mail:agwil@ko.mjv.rlp.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Obergerichtsvollzieher Hoffmann
22.72 km von Eckfeld
Anschrift:Am hohen Kreuz 14, 54484 Maring-Noviand
Telefon:0653593155
Fax:0653593156
Sprechzeiten:Di+Do 8-9 Uhr
Anschrift:Brüningstr. 30, 54470 Bernkastel-Kues
Telefon:0653159173
Fax:0653159176
E-Mail:at@ko.mjv.rlp.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Obergerichtsvollzieher Martini
32.94 km von Eckfeld
Anschrift:Heerbachstr. 24, 56729 Kehrig
Telefon:02651904138
Fax:02651904139
Sprechzeiten:Mo 11-12 Uhr Do 9-11 Uhr (AG Wittlich)
(0)
Gerichtsvollzieher Biermann
33.51 km von Eckfeld
Anschrift:In der Metztenwies 12, 56865 Blankenrath
Telefon:06545912620
Fax:06545912644
Sprechzeiten:Mo 9-10 Uhr Do 14-15 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Eckfeld? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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