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Ordnungsämter in Brücken (bei Birkenfeld) - Öffnungszeiten

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(7)
Ordnungsamt des Landkreises
4.07 km von Brücken (bei Birkenfeld)
Anschrift:Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld
Telefon:0678215300
Fax:067821555300
E-Mail:info@landkreis-birkenfeld.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(8)
Ordnungsamt (Verbandsgemeinde Birkenfeld)
4.16 km von Brücken (bei Birkenfeld)
Anschrift:Schneewiesenstr. 21, 55765 Birkenfeld
Telefon:067829900
Fax:06782990127
E-Mail:info@vgv-birkenfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Brücken (bei Birkenfeld)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(6)
Ordnungsamt
6.15 km von Brücken (bei Birkenfeld)
Anschrift:An der Burg, 66625 Nohfelden
Telefon:06852885111
Fax:06852885125
E-Mail:info@nohfelden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Do 13:30-15 Uhr
(1)
Ordnungsamt
10.71 km von Brücken (bei Birkenfeld)
Anschrift:Triererstr. 5, 66620 Nonnweiler
Telefon:0687366039
Fax:0687366094
E-Mail:rathaus@nonnweiler.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Mi 13:30-15:30 Uhr und Do 14-18 Uhr
(19)
Ordnungsamt
12 km von Brücken (bei Birkenfeld)
Anschrift:Langer Markt 17, 54411 Hermeskeil
Telefon:06503809112
Fax:06503809200
E-Mail:verbandsgemeinde@hermeskeil.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12:30 Uhr Fr 8:30-13 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(4)
Ordnungsamt
14.21 km von Brücken (bei Birkenfeld)
Anschrift:Poststr. 20, 66649 Oberthal
Telefon:06854901722
Fax:06854901717
E-Mail:rathaus@oberthal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
(3)
Ordnungsamt
14.47 km von Brücken (bei Birkenfeld)
Anschrift:Schulstr. 60, 66629 Freisen
Telefon:068559720
Fax:068559777
E-Mail:rathaus@freisen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ordnungsamt Brücken (bei Birkenfeld)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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