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Wohnungsämter in Fischbach (bei Idar-Oberstein) - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(8)
Wohnungsamt des Landkreises in Birkenfeld
19.51 km von Fischbach (bei Idar-Oberstein)
Anschrift:Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld
Telefon:0678215405
Fax:067821555400
E-Mail:info@landkreis-birkenfeld.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Fischbach (bei Idar-Oberstein)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(9)
Wohngeldstelle des Landkreises
22.77 km von Fischbach (bei Idar-Oberstein)
Anschrift:Trierer Straße 49-51, 66869 Kusel
Telefon:063814240
Fax:06381424440
E-Mail:buergerbuero@kv-kus.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Mi 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(6)
Wohngeldstelle des Landkreises
28.36 km von Fischbach (bei Idar-Oberstein)
Anschrift:Ludwigstr. 3-5, 55469 Simmern
Telefon:06761820
Fax:0676182111
E-Mail:rhk@rheinhunsrueck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr Fr 8-12 Uhr
(28)
Wohngeldstelle des Landkreises
35.06 km von Fischbach (bei Idar-Oberstein)
Anschrift:Mommstr. 21-31, 66606 Sankt Wendel
Telefon:068518010
Fax:068518012290
E-Mail:info@lkwnd.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(22)
Sozialamt Abt. Wohngeld des Landkreises
35.06 km von Fischbach (bei Idar-Oberstein)
Anschrift:Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach
Telefon:06718031433143414351436
Fax:06718031699
E-Mail:post@kreis-badkreuznach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Bauamt, Abt. Wohnen des Landkreises
41.38 km von Fischbach (bei Idar-Oberstein)
Anschrift:Hohlstraße 7, 66564 Ottweiler
Telefon:068249060
Fax:068249061288
E-Mail:info@landkreis-neunkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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