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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Niederwörresbach

Info zu Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

(1)
Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Birkenfeld
18.15 km von Niederwörresbach
Anschrift:Schlossallee 11, 55765 Birkenfeld
Telefon:0678215170
Fax:0678215192
E-Mail:wipfler@landkreisbirkenfeld.de
(2)
Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Kusel
25.88 km von Niederwörresbach
Anschrift:Trierer Str. 49, 66869 Kusel
Telefon:06381424168
Fax:06381424440
E-Mail:bettina.hafner@kv-kus.de
(6)
Gleichstellungsbeauftragte Rhein-Hunsrück-Kreis
27.57 km von Niederwörresbach
Anschrift:Ludwigstr. 3-5, 55469 Simmern
Telefon:0676182104
Fax:06761829104
E-Mail:pia.reuter@rheinhunsrueck.de
(0)
Frauenbeauftragte Landkreis St. Wendel
35.81 km von Niederwörresbach
Anschrift:Mommstr. 21-31, 66606 St. Wendel
Telefon:068518012071
Fax:068518014790
E-Mail:frauenbeauftragte@lkwnd.de
Anschrift:Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich
Telefon:06571142390
Fax:06571940218
E-Mail:ute.erz@bernkastel-wittlich.de
(0)
Integrationsbeauftragte LandKreis Cochem-Zell
43.86 km von Niederwörresbach
Anschrift:Endertplatz 2, 56812 Cochem
Telefon:0267161234
E-Mail:hedwig.brengmann@cochem-zell.de
(2)
Integrationsbeauftragter LandKreis Kaiserslautern
47.3 km von Niederwörresbach
Anschrift:Lauterstr. 8, 67657 Kaiserslautern
Telefon:06303806397
E-Mail:hueseyin.kocak@kaiserslautern-kreis.de
(0)
Europabeauftragter der Stadt Kaiserslautern
47.41 km von Niederwörresbach
Anschrift:Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern
Telefon:06313651121
Fax:06313651129
(0)
Integrationsbeauftragter Neunkirchen
48.67 km von Niederwörresbach
Anschrift:Oberer Markt 16, 66538 Neunkirchen
Telefon:06821202418
Fax:06821202343
E-Mail:integration@neunkirchen.de
(0)
Frauenbeauftragte Saarpfalz-Kreis
49.51 km von Niederwörresbach
Anschrift:Scheffelplatz 1, 66424 Homburg
Telefon:068411047138
Fax:068411047508
E-Mail:frauenbuero@saarpfalz-kreis.de
FAQ und Ratgeber Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte in Niederwörresbach? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte

Der Integrationsbeauftragte (auch: Beauftragte für Migration und Integration) hat die Aufgabe in der Regierung eines Landes, Bundeslandes oder einer Kommune die Belange von Migranten zu vertreten und sich für ihre Integration einzusetzen. Der Amtsinhaber wurde ehemals als Ausländerbeauftragter bezeichnet. Meist ist sein Amt an das Sozialministerium angegliedert. Außerdem gehört der Integrationsbeauftragte der Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber an.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt innerhalb einer Behörde, eines Unternehmens, einer Kommune oder einer sozialen Einrichtung die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird auch als Frauenbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit bezeichnet. Sie arbeitet in einem Frauenbüro, Gleichstellungsamt oder einer Gleichstellungsstelle als Frauenvertreterin und nimmt so die im jeweiligen Unternehmen interne Aufgaben wahr, die der Gleichstellung dienen.

Flüchtling: Definition

Im Unterschied zum Migranten gilt ein Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention als eine Person, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder sich wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.

Aufenthaltsgesetz

Im Aufenthaltsgesetz sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland geregelt. Das Gesetz umfasst Regelungen u.a. zum Familiennachzug. Außerdem ist der Aufenthalt zum Zweck von Ausbildung und Erwerbstätigkeit aus familiären, völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in dem Gesetz geregelt.

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