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Lohnsteuerhilfe Nohen

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Ringstr. 13, 66640 Namborn
Telefon:06857232669
E-Mail:hans-werner.lorenz@vlh.de
Anschrift:Kapellenflur 14, 66625 Nohfelden-Eiweiler
Telefon:06875937077
E-Mail:bianka.schroeder@vlh.de
Anschrift:Zum Domweiher 2, 66606 St. Wendel
Telefon:06851806407
E-Mail:cornelia.quinten@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 72, 66879 Reichenbach-Steegen
Telefon:06385925897
E-Mail:christine.hartmueller@vlh.de
Anschrift:Höcherbergstr. 186, 66450 Bexbach
Telefon:068268170012
Fax:06826800916
E-Mail:thomas.hemm@vlh.de
Anschrift:Neipeler Str. 13, 66839 Schmelz
Telefon:068889003186
E-Mail:markus.hawner@vlh.de
Anschrift:Dr.-Hans-Stempel-Ring 5a, 66879 Steinwenden
Telefon:063714069660
E-Mail:ingrid.keller@vlh.de
Anschrift:Forststr. 2, 66882 Hütschenhausen
Telefon:063724932
Fax:063725090587
E-Mail:christine.keller@vlh.de
Anschrift:Kuchenbergstr. 232, 66540 Neunkirchen
Telefon:068211491096
Fax:0682117239
E-Mail:agnes.koehl@vlh.de
Anschrift:Zum Sonnenberg 6, 54472 Veldenz
Telefon:065349493850
Fax:065349493851
E-Mail:diana.roth@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Nohen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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