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Lohnsteuerhilfe Bubenheim (Pfalz)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:A.-v.-Nassau-Str. 22, 67308 Rüssingen
Telefon:063559550666
E-Mail:manfred.herbel@vlh.de
Anschrift:Kirchheimer Str. 11, 67269 Grünstadt
Telefon:063599490501
Fax:063599490503
E-Mail:jan.dinger@vlh.de
Anschrift:Silvanerweg 3, 55234 Hangen-Weisheim
Telefon:067352263187
Fax:067352263228
E-Mail:steffen.kirstein@vlh.de
Anschrift:Schafhäuser Str. 45, 55232 Alzey
Telefon:06731996244
Fax:06731996245
E-Mail:christine.domis@vlh.de
Sprechzeiten:Terminvereinbarung
Öffnungs­zeiten:9,00 - 1200 und 14,00 - 16,00 UhrMontag - Freitag
Anschrift:Eckenbertstr. 35, 67549 Worms
Telefon:062415051720
Fax:062415051721
E-Mail:silke.zieglowski@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 3, 67547 Worms
Telefon:0624122755
Fax:062419725298
E-Mail:ines.schoebel@vlh.de
Anschrift:Obermarkt 9, 67547 Worms
Telefon:06241204450
E-Mail:clemens.becky@vlh.de
Anschrift:Plattenweg 5a, 55237 Bornheim
Telefon:067348282
E-Mail:sema.hees@vlh.de
Anschrift:Schlossgasse 19, 55234 Wendelsheim
Telefon:06734915696
E-Mail:irmgard.rodrian@vlh.de
Anschrift:Franz-Xaver-Richter-Str. 10, 67227 Frankenthal
Telefon:062333592847
E-Mail:jutta.schnitzer@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Bubenheim (Pfalz)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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