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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Finkenbach-Gersweiler

Info zu Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

(0)
Integrationsbeauftragte DonnersbergKreis
19.44 km von Finkenbach-Gersweiler
Anschrift:Uhlandstr. 2, 67292 Kirchheimbolanden
Telefon:06352710245
Fax:06352710232
E-Mail:lbusch@donnersberg.de
(2)
Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Bad Kreuznach
19.49 km von Finkenbach-Gersweiler
Anschrift:Salinenstr. 47, 55543 Bad Kreuznach
Telefon:06718031236
Fax:06718031249
E-Mail:sabine.messer@kreis-badkreuznach.de
(2)
Integrationsbeauftragter LandKreis Kaiserslautern
25.88 km von Finkenbach-Gersweiler
Anschrift:Lauterstr. 8, 67657 Kaiserslautern
Telefon:06303806397
E-Mail:hueseyin.kocak@kaiserslautern-kreis.de
(0)
Europabeauftragter der Stadt Kaiserslautern
25.99 km von Finkenbach-Gersweiler
Anschrift:Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern
Telefon:06313651121
Fax:06313651129
(2)
Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Alzey-Worms
27.16 km von Finkenbach-Gersweiler
Anschrift:Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey
Telefon:067314081261
E-Mail:marter.doris@alzey-worms.de
(2)
Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Kusel
29.42 km von Finkenbach-Gersweiler
Anschrift:Trierer Str. 49, 66869 Kusel
Telefon:06381424168
Fax:06381424440
E-Mail:bettina.hafner@kv-kus.de
(6)
Gleichstellungsbeauftragte Rhein-Hunsrück-Kreis
37.31 km von Finkenbach-Gersweiler
Anschrift:Ludwigstr. 3-5, 55469 Simmern
Telefon:0676182104
Fax:06761829104
E-Mail:pia.reuter@rheinhunsrueck.de
(0)
Ausländerbeauftragte Rheingau-Taunus-Kreis
37.7 km von Finkenbach-Gersweiler
Anschrift:Talstr. 1, 65366 Geisenheim
Telefon:0672275144
(4)
Gleichstellungsbeauftragte Stadt Bad Dürkheim
39.18 km von Finkenbach-Gersweiler
Anschrift:Mannheimer Str. 24, 67098 Bad Dürkheim
Telefon:06322935129
(5)
Integrationsbeauftragter Landkreis Mainz-Bingen
39.75 km von Finkenbach-Gersweiler
Anschrift:Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim
Telefon:061327871072
E-Mail:bastine.stefan@web.de
Sprechzeiten:Donnerstag, 15:00 bis 16:30 Uhr
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FAQ und Ratgeber Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte in Finkenbach-Gersweiler? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte

Der Integrationsbeauftragte (auch: Beauftragte für Migration und Integration) hat die Aufgabe in der Regierung eines Landes, Bundeslandes oder einer Kommune die Belange von Migranten zu vertreten und sich für ihre Integration einzusetzen. Der Amtsinhaber wurde ehemals als Ausländerbeauftragter bezeichnet. Meist ist sein Amt an das Sozialministerium angegliedert. Außerdem gehört der Integrationsbeauftragte der Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber an.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt innerhalb einer Behörde, eines Unternehmens, einer Kommune oder einer sozialen Einrichtung die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird auch als Frauenbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit bezeichnet. Sie arbeitet in einem Frauenbüro, Gleichstellungsamt oder einer Gleichstellungsstelle als Frauenvertreterin und nimmt so die im jeweiligen Unternehmen interne Aufgaben wahr, die der Gleichstellung dienen.

Flüchtling: Definition

Im Unterschied zum Migranten gilt ein Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention als eine Person, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder sich wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.

Aufenthaltsgesetz

Im Aufenthaltsgesetz sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland geregelt. Das Gesetz umfasst Regelungen u.a. zum Familiennachzug. Außerdem ist der Aufenthalt zum Zweck von Ausbildung und Erwerbstätigkeit aus familiären, völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in dem Gesetz geregelt.

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