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Nachlassgerichte in Obergeckler - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(9)
Nachlassgericht Bitburg
16.62 km von Obergeckler
Anschrift:Gerichtsstr. 2/4, 54634 Bitburg
Telefon:065619130
Fax:06561913199
E-Mail:agbit@ko.mjv.rlp.de
(0)
Nachlassgericht Prüm
28.06 km von Obergeckler
Anschrift:Teichstr. 18, 54595 Prüm
Telefon:065519410
Fax:06551941100
E-Mail:agpru@ko.mjv.rlp.de
(30)
Nachlassgericht Trier
34.36 km von Obergeckler
Anschrift:Justizstr. 2, 4, 6, 54290 Trier
Telefon:06514660
Fax:06514661900
E-Mail:agtr@ko.mjv.rlp.de
(8)
Nachlassgericht Saarburg
44.44 km von Obergeckler
Anschrift:Graf-Siegfried-Str. 56, 54439 Saarburg
Telefon:0658191490
Fax:06581914940
E-Mail:agsaa@ko.mjv.rlp.de
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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FAQ und Ratgeber Nachlassgericht
FAQ
 

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zu den FAQ
Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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