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Gerichtsvollzieher in Üttfeld - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(8)
Obergerichtsvollzieherin Boor
13.76 km von Üttfeld
Anschrift:Gartenstr. 11, 54534 Großlittgen
Telefon:065759038400
Fax:065759038401
Sprechzeiten:Mi 10:30-12 Uhr (AG Prüm)
Anschrift:Teichstr. 18, 54595 Prüm
Telefon:06551941116
Fax:06551941100
E-Mail:agpru@ko.mjv.rlp.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Gerichtsstr. 2/4, 54634 Bitburg
Telefon:06561913122
Fax:06561913199
E-Mail:agbit@ko.mjv.rlp.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Gerichtsvollzieher Kalitzki
46.68 km von Üttfeld
Anschrift:Utzerather Str. 29, 54552 Darscheid
Telefon:06592958130
Fax:06592958213
Sprechzeiten:Mo 9-10 Uhr (AG Prüm)
Weitere Behörden in der Nähe von Üttfeld
Anschrift:Bopparder Straße 5, 56288 Kastelaun
Telefon:067629629175
Fax:067629629175
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Berliner Str. 3, 54550 Daun
Telefon:0659218434
Fax:0659218444
E-Mail:agdau@ko.mjv.rlp.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(15)
Gerichtsvollzieher Hilgers
45.02 km von Üttfeld
Anschrift:Trierer Str. 9, 53937 Schleiden
Telefon:017673797499
Fax:02443902474
Sprechzeiten:Mo+Mi 11-12 Uhr
(2)
Gerichtsvollzieher Fischer
47.23 km von Üttfeld
Anschrift:Laufenstr. 76, 52156 Monschau
Telefon:024728026062
Fax:02473909089
Sprechzeiten:Di+Do 14:30-16 Uhr
Anschrift:Kurfürstenstr. 63, 54516 Wittlich
Telefon:06571101206
Fax:06571101290
E-Mail:agwil@ko.mjv.rlp.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Üttfeld? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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