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Sozialämter in Altenkirchen (Pfalz) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Sozialamt
5.47 km von Altenkirchen (Pfalz)
Anschrift:Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg
Telefon:06373504201
Fax:0637350422100
E-Mail:poststelle@vgog.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Mi 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
(11)
Sozialamt des Landkreises
12.17 km von Altenkirchen (Pfalz)
Anschrift:Trierer Straße 49-51, 66869 Kusel
Telefon:063814240
Fax:06381424440
E-Mail:buergerbuero@kv-kus.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Mi 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Altenkirchen (Pfalz)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(12)
Sozialamt
5.77 km von Altenkirchen (Pfalz)
Anschrift:Rathausplatz 1, 66606 Sankt Wendel
Telefon:068518090
Fax:068518092199
E-Mail:info@sankt-wendel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 7:30-12:30 Uhr und 13-16 Uhr Do 7:30-12:30 Uhr und 13-18 Uhr Fr 7:30-12 Uhr
(7)
Sozialamt
11.02 km von Altenkirchen (Pfalz)
Anschrift:Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau
Telefon:063729220201
Fax:063729222201
E-Mail:info@vgbm.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8.00 - 12.00 und Do 8.30 - 12.00 & 14.00 - 18.00 Uhr
(27)
Kreissozialamt
11.58 km von Altenkirchen (Pfalz)
Anschrift:Welvertstraße 2, 66606 Sankt Wendel
Telefon:068518015010
Fax:068518015091
E-Mail:info@lkwnd.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(67)
Kreissozialamt
12.25 km von Altenkirchen (Pfalz)
Anschrift:Martin-Luther-Str. 2, 66564 Ottweiler
Telefon:068249060
Fax:068249061288
E-Mail:info@landkreis-neunkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
(16)
Amt für Jugend, Senioren uns Soziales
13.76 km von Altenkirchen (Pfalz)
Anschrift:Am Forum 5, 66424 Homburg
Telefon:06841101139
Fax:06841101555
E-Mail:stadt@homburg.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8:30-12 Uhr und 14-15:45 Uhr Fr 8-13 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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