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Sozialämter in Erdesbach - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Sozialamt
2.94 km von Erdesbach
Anschrift:Schulstraße 3-7, 66885 Altenglan
Telefon:0638142090
E-Mail:info@vgka.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(11)
Sozialamt des Landkreises
4.95 km von Erdesbach
Anschrift:Trierer Straße 49-51, 66869 Kusel
Telefon:063814240
Fax:06381424440
E-Mail:buergerbuero@kv-kus.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Mi 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Erdesbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(6)
Sozialamt
8.75 km von Erdesbach
Anschrift:Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder
Telefon:067838124
Fax:067838160
E-Mail:verwaltung@vgv-baumholder.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 7:30-16:30 Uhr Mi 7:30-13 Uhr Do 7:30-18 Uhr Fr 7:30-12:30 Uhr
(7)
Sozialamt
13.8 km von Erdesbach
Anschrift:Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken
Telefon:063827910
Fax:06382791990
E-Mail:info@vg-lw.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(6)
Sozialamt
16.1 km von Erdesbach
Anschrift:Am Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach
Telefon:063715920
Fax:06371592199
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 8.00 - 12.30 Uhr, Mo-Mi 13.30 - 16.00 Uhr, Do 13.30 - 18.00 Uhr
(19)
Sozialamt
16.91 km von Erdesbach
Anschrift:Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein
Telefon:06781640
Fax:0678164444
E-Mail:stadtverwaltung@idar-oberstein.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Sozialamt
17.08 km von Erdesbach
Anschrift:Rummelstraße 15, 67685 Weilerbach
Telefon:063749220
Fax:06374922149
E-Mail:info@vg-weilerbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13:30-18 Uhr und Di+Do 13:30-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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