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Nachlassgerichte in Langenbach (Pfalz) - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(18)
Nachlassgericht Kusel
7.29 km von Langenbach (Pfalz)
Anschrift:Trierer Str. 71, 66869 Kusel
Telefon:063819140
Fax:06381914200
E-Mail:agkus@zw.mjv.rlp.de
(13)
Nachlassgericht St. Wendel
11.45 km von Langenbach (Pfalz)
Anschrift:Schorlemerstr. 33, 66606 St. Wendel
Telefon:068519080
Fax:06851908210
E-Mail:poststell@agwnd.justiz.saarland.de
(12)
Nachlassgericht Ottweiler
15.86 km von Langenbach (Pfalz)
Anschrift:Reiherswaldweg 2, 66564 Ottweiler
Telefon:068243090
Fax:0682430949
E-Mail:poststelle@agotw.justiz.saarland.de
(5)
Nachlassgericht Neunkirchen
19.17 km von Langenbach (Pfalz)
Anschrift:Knappschaftsstr. 16, 66538 Neunkirchen
Telefon:0682110601
Fax:06821106100
E-Mail:poststelle@agnk.justiz.saarland.de
(42)
Nachlassgericht Homburg
19.42 km von Langenbach (Pfalz)
Anschrift:Zweibrücker Str. 24, 66424 Homburg
Telefon:0684192280
Fax:068419228210
E-Mail:poststelle@aghom.justiz.saarland.de
(4)
Nachlassgericht Landstuhl
19.89 km von Langenbach (Pfalz)
Anschrift:Kaiserstr. 55, 66849 Landstuhl
Telefon:063719310
Fax:06371931222
E-Mail:aglst@zw.mjv.rlp.de
(16)
Nachlassgericht Idar Oberstein
23.64 km von Langenbach (Pfalz)
Anschrift:Mainzer Str. 180, 55743 Idar-Oberstein
Telefon:0678150120
Fax:06781501210
E-Mail:agio@ko.mjv.rlp.de
(11)
Nachlassgericht Zweibrücken
27 km von Langenbach (Pfalz)
Anschrift:Herzogstr. 2, 66482 Zweibrücken
Telefon:063328050
Fax:06332805198
E-Mail:agzw@zw.mjv.rlp.de
(19)
Nachlassgericht St. Ingbert
28.89 km von Langenbach (Pfalz)
Anschrift:Ensheimer Str. 2, 66386 St. Ingbert
Telefon:0689498403
Fax:06894984202
E-Mail:poststelle@agigb.justiz.saarland.de
(10)
Nachlassgericht Lebach
31.51 km von Langenbach (Pfalz)
Anschrift:Saarbrücker Str. 10, 66822 Lebach
Telefon:068819270
Fax:06881927140
E-Mail:poststelle@agleb.justiz.saarland.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Nachlassgericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Nachlassgericht in Langenbach (Pfalz)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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