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Gerichtsvollzieher in Frankenstein (Pfalz) - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(26)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Kaiserslautern
15.1 km von Frankenstein (Pfalz)
Anschrift:Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern
Telefon:063137210
Fax:06313721404
E-Mail:agkl@zw.mjv.rlp.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Kirchenstr. 19, 66851 Mittelbrunn
Telefon:0637162448
Fax:0637162448
Sprechzeiten:Di 13-14 Uhr, Do 9-10 Uhr (AG Landstuhl)
(24)
Obergerichtsvollzieher Beck (Gerichtsvollzieherbezirk I)
37.58 km von Frankenstein (Pfalz)
Anschrift:Kaiserstr. 40, 66892 Bruchmühlbach-Miesau
Telefon:063727299
Fax:06372619236
Sprechzeiten:Di+Do 11-12 Uhr (AG Landstuhl)
Weitere Behörden in der Nähe von Frankenstein (Pfalz)
(7)
Gerichtsvollzieher Schwartz (Bezirk 2)
14.13 km von Frankenstein (Pfalz)
Anschrift:Prof.-Otto-Dill-Str. 2, 67098 Bad Dürkheim
Telefon:015734669541
Fax:063249898782
Sprechzeiten:Mi+Fr 9-10 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Broszio (Bezirk 1)
14.13 km von Frankenstein (Pfalz)
Anschrift:Prof.-Otto-Dill-Str. 2, 67098 Bad Dürkheim
Telefon:01705267394
Fax:062319394761
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr Do 13-14 Uhr
(16)
Gerichtsvollzieher Hoffmann
15.46 km von Frankenstein (Pfalz)
Anschrift:Robert-Stolz-Str. 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon:01733230700
Sprechzeiten:Di+Do 12-13 Uhr
(10)
Obergerichtsvollzieher Leidner
15.46 km von Frankenstein (Pfalz)
Anschrift:Robert-Stolz-Str. 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon:06321499787
Sprechzeiten:Mo+Do 9-10 Uhr
(18)
Obergerichtsvollzieher Schädler
15.46 km von Frankenstein (Pfalz)
Anschrift:Robert-Stolz-Str. 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon:06321499789
Sprechzeiten:Di+Do 11-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Frankenstein (Pfalz)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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