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Kämmereiamt Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn

Hauptstraße 18, 67677 Enkenbach-Alsenborn

(keine Bewertungen)
Telefon:063039130
Fax:06303913180
E-Mail:info@enkenbach-alsenborn.de
Öffnungszeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr, Di+Do 14-16 Uhr
Änderung meldenzur Webseite  

Die Kämmereiamt Verbandsgemeinde Hochspeyer ist normalerweise für die Erstellung des Haushaltsplans zuständig. In diesem Zusammenhang sind die Erträge und Aufwendungen, ebenso wie Planstellen und Verpflichtungsermächtigungen zu verwalten.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Kämmerei-FAQ

Weitere Fragen

Breitengrad: 49.44375, Längengrad: 7.89647

Kämmerei Enkenbach-Alsenborn: Informationen zu Kämmereiamt Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Kämmereiamt Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Kämmereiamt Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Rechtliche Hinweise
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Kämmerei Enkenbach-Alsenborn
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Kämmerei

Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.

Geschichte des Kämmereiamtes

Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.

Organisation der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.

Zuständigkeiten und Aufgaben der Kämmerei

Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.

Kommunale Steuererhebung

Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.