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Sozialämter in Lambsborn - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(7)
Sozialamt
1.83 km von Lambsborn
Anschrift:Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau
Telefon:063729220201
Fax:063729222201
E-Mail:info@vgbm.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8.00 - 12.00 und Do 8.30 - 12.00 & 14.00 - 18.00 Uhr
(10)
Sozialamt des Landkreises Kaiserslautern
26.05 km von Lambsborn
Anschrift:Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern
Telefon:063171050
Fax:06317105474
E-Mail:info@kaiserslautern-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13:30-16 Uhr und Do 13:30-18 Uhr

Terminvereinbarung in einzelnen Abteilungen notwendig
Weitere Behörden in der Nähe von Lambsborn

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Sozialamt
5.91 km von Lambsborn
Anschrift:Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg
Telefon:06373504201
Fax:0637350422100
E-Mail:poststelle@vgog.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Mi 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
(16)
Amt für Jugend, Senioren uns Soziales
8.76 km von Lambsborn
Anschrift:Am Forum 5, 66424 Homburg
Telefon:06841101139
Fax:06841101555
E-Mail:stadt@homburg.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8:30-12 Uhr und 14-15:45 Uhr Fr 8-13 Uhr
(39)
Sozialamt des Landkreises
8.81 km von Lambsborn
Anschrift:Am Forum 1, 66424 Homburg
Telefon:068411040
Fax:06841104200
E-Mail:info@saarpfalz-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr und 131-15 Uhr
(6)
Sozialamt
11.52 km von Lambsborn
Anschrift:Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl
Telefon:0637183271
Fax:0637183101
E-Mail:vg@landstuhl.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr Do 8-18 Uhr Fr 8:30-12 Uhr
(5)
Sozialbüro
12.22 km von Lambsborn
Anschrift:Hauptstr. 10, 66459 Kirkel
Telefon:06841809830
Fax:06841809810
E-Mail:b.koerner@kirkel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13-16 Uhr und Do 13-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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