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Wohnungsämter in Eimsheim - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(38)
Wohnungsbauförderung des Landkreises
25.91 km von Eimsheim
Anschrift:Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein
Telefon:061327873315
E-Mail:wohngeld@mainz-bingen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Eimsheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(21)
Wohngeldstelle des Landkreises
13.81 km von Eimsheim
Anschrift:Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey
Telefon:067314080
Fax:0673140884444
E-Mail:info@alzey-worms.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Anschrift:Marktplatz 2, 67547 Worms
Telefon:062418535313
Fax:062418535099
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte Termin vereinbaren
(76)
Amt für Wohnungswesen des Landkreises
19.92 km von Eimsheim
Anschrift:Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau
Telefon:061529890
Fax:06152989133
E-Mail:info@kreisgg.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Anschrift:Kaiserstraße 3-5, 55116 Mainz
Telefon:06131120
E-Mail:amt-fuer-soziale-leistungen@stadt.mainz.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
(48)
Wohnungsaufsicht
23.95 km von Eimsheim
Anschrift:Marktplatz 4, 65428 Rüsselsheim
Telefon:06142830
E-Mail:bauaufsicht@ruesselsheim.de
Öffnungs­zeiten:k. A.
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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