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Kämmereien in Hillesheim (Rheinhessen) - Öffnungszeiten

Info zu Kämmerei: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Kämmereiamt Verbandsgemeinde Rhein-Selz
22.81 km von Hillesheim (Rheinhessen)
Anschrift:Sant-Ambrogio-Ring 33, 55276 Nierstein-Oppenheim
Telefon:061334901275
Fax:061334901201
E-Mail:info@vg-rhein-selz.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Di+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
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Kämmereiamt Verbandsgemeinde Rhein-Selz
24.97 km von Hillesheim (Rheinhessen)
Anschrift:Alsheimer Straße 29, 67583 Guntersblum
Telefon:061334901275
Fax:061334901201
E-Mail:verbandsgemeinde@vg-rhein-selz.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Di+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Hillesheim (Rheinhessen)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Kämmereiamt Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
4.94 km von Hillesheim (Rheinhessen)
Anschrift:Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim
Telefon:067259100
Fax:06725910110
E-Mail:info@vg-gau-algesheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Di 14-15:30 Uhr und Do 14-18 Uhr
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Kämmereiamt Ingelheim am Rhein
5.63 km von Hillesheim (Rheinhessen)
Anschrift:Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein
Telefon:06132782141
Fax:06132782235
E-Mail:stadtverwaltung@ingelheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8:30-12:30 Uhr
Do 13-18 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
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Kämmereiamt Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
8.83 km von Hillesheim (Rheinhessen)
Anschrift:Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen
Telefon:06701201508
Fax:067012019000
E-Mail:info@vg-sg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
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Kämmerei Geisenheim
9.4 km von Hillesheim (Rheinhessen)
Anschrift:Rüdesheimer Str. 48, 65366 Geisenheim
Telefon:06722701172
Fax:06722701272
E-Mail:stadtverwaltung@geisenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr
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Kämmereiamt Verbandsgemeinde Wörrstadt
9.57 km von Hillesheim (Rheinhessen)
Anschrift:Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt
Telefon:067326013191
Fax:0673260183191
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Kämmerei Hillesheim (Rheinhessen)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Kämmerei

Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.

Geschichte des Kämmereiamtes

Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.

Organisation der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.

Zuständigkeiten und Aufgaben der Kämmerei

Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.

Kommunale Steuererhebung

Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.

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