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Sozialämter in Ingelheim am Rhein - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(24)
Sozialamt des Landkreises
1.63 km von Ingelheim am Rhein
Anschrift:Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein
Telefon:061327873200
Fax:061327871122
E-Mail:kreisverwaltung@mainz-bingen.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Di 9-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Mi 14-15:30 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(12)
Sozialamt
1.74 km von Ingelheim am Rhein
Anschrift:Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein
Telefon:06132782178
Fax:06132782134
E-Mail:stadtverwaltung@ingelheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8:30-12:30 Uhr
Do 13-18 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Ingelheim am Rhein

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(7)
Sozialamt
4.32 km von Ingelheim am Rhein
Anschrift:Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim
Telefon:06725910121
Fax:06725910110
E-Mail:rainer.wahlen@vg-gau-algesheim.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
Sozialamt
6.13 km von Ingelheim am Rhein
Anschrift:Paul-Gerhardt-Weg 1, 65375 Oestrich-Winkel
Telefon:067239920
Fax:06723992217
E-Mail:info@oestrich-winkel.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(12)
Sozialamt
7.77 km von Ingelheim am Rhein
Anschrift:Gutenbergstr. 13, 65343 Eltville am Rhein
Telefon:061236970
Fax:06123697199
E-Mail:info@eltville.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Mo, Do 15-18 Uhr
(8)
Sozialamt
7.89 km von Ingelheim am Rhein
Anschrift:Rüdesheimer Str. 48, 65366 Geisenheim
Telefon:06722701139
Fax:06722701239
E-Mail:gudrun.oho@geisenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr
(6)
Sozialamt
8.54 km von Ingelheim am Rhein
Anschrift:Marktstraße 27, 65399 Kiedrich
Telefon:0612390500
Fax:061234221
E-Mail:info@kiedrich.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.00-12.00 Uhr, Fr 8.00-12.30 Uhr, Mi 13.00-18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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