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Tiefbauämter in Gappenach - Öffnungszeiten

Info zu Tiefbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Bahnhofstr. 9, 56068 Koblenz
Telefon:02611080
Fax:026135860
E-Mail:info@kvmyk.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Gappenach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Fachbereich 2 - Tiefbau
10.84 km von Gappenach
Anschrift:Rosengasse 2, 56727 Mayen
Telefon:02651881018
Fax:026518852600
E-Mail:info@mayen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8:30-12 Uhr
Do 8:30-16 Uhr
Anschrift:Endertplatz 2, 56812 Cochem
Telefon:02671610
Fax:0267161111
E-Mail:kreisverwaltung@cochem-zell.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Tiefbauamt Neuwied
19.23 km von Gappenach
Anschrift:Engerser Landstr. 17, 56564 Neuwied
Telefon:02631802604
Fax:02631802607
E-Mail:bauamt@neuwied.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
Mi, Fr 8.30 bis 12 Uhr
(5)
Tiefbauamt
20.38 km von Gappenach
Anschrift:Bahnhofstraße 47, 56068 Koblenz
Telefon:02611293502
Fax:02611293500
E-Mail:tiefbauamt@stadt.koblenz.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do 8:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr, Fr 8:30-12:00 Uhr
(10)
Bauamt des Landkreises - Tiefbauamt
27.06 km von Gappenach
Anschrift:Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems
Telefon:026039720
Fax:02603972199
E-Mail:info@rhein-lahn.rlp.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Tiefbauamt

Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.

Zuständigkeitsbereiche des Tiefbauamtes

Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.

Straßen- und Wegebau

Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.

Tunnelbau

Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie  Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.

Kanalbau

Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.

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