Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach |
Telefon: | 02683912148 |
Fax: | 02683912347 |
E-Mail: | claudia.klein@vg-asbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Schoppbüchel 5, 53545 Linz am Rhein |
Telefon: | 02644560185 |
Fax: | 0264456018990 |
E-Mail: | info@vg-linz.de |
Anschrift: | Hauptstrasse 13, 56305 Puderbach |
Telefon: | 026848580 |
Fax: | 02684858199 |
E-Mail: | rathaus@puderbach.de |
Anschrift: | Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen |
Telefon: | 02681812622 |
Fax: | 02681812999 |
E-Mail: | post@kreis-ak.de |
Anschrift: | Linzer Straße 4, 53572 Unkel |
Telefon: | 02224180644 |
Fax: | 02224180650 |
E-Mail: | info@vgvunkel.de |
Anschrift: | Marktstraße 1, 53557 Bad Hönningen |
Telefon: | 026357253 |
Fax: | 026357296 |
E-Mail: | ebirrenbach@bad-hoenningen-vg.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Asbach im Landkreis Neuwied ist Sitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde und liegt zwischen den Naturparks Rhein-Westerwald und Bergisches Land. Ein Besuch der Limbacher Kirche sowie des Freizeitparks ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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