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Sozialämter in Dernbach (Kreis Neuwied) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(8)
Sozialamt des Landkreises
0.6 km von Dernbach (Kreis Neuwied)
Anschrift:Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied
Telefon:026318030
Fax:0263180393222
E-Mail:poststelle@kreis-neuwied.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(5)
Sozialamt
21.93 km von Dernbach (Kreis Neuwied)
Anschrift:Hauptstraße 13, 56305 Puderbach
Telefon:026848580
Fax:02684858199
E-Mail:rathaus@puderbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 und Mo-Mi 14:00 - 16:00 Uhr, Do 14:00 - 17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Dernbach (Kreis Neuwied)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Sozialamt
0.78 km von Dernbach (Kreis Neuwied)
Anschrift:Heddesdorfer Str. 35, 56564 Neuwied
Telefon:02631802237
Fax:02631802456
E-Mail:sozialamt@neuwied.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
Mi, Fr 8.30 bis 12 Uhr
(9)
Sozialamt
2.23 km von Dernbach (Kreis Neuwied)
Anschrift:Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm
Telefon:026379130
Fax:02637913100
E-Mail:info@vgwthurm.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:15-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(14)
Sozialamt der Stadt Andernach
4.18 km von Dernbach (Kreis Neuwied)
Anschrift:Läufstraße 11, 56626 Andernach
Telefon:02632922353
Fax:02632922242
E-Mail:stadtverwaltung@andernach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Rathausstraße 2-4, 56637 Plaidt
Telefon:02632299400
Fax:02632299660
E-Mail:sozialverwaltung@pellenz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00
(10)
Sozialamt
8.01 km von Dernbach (Kreis Neuwied)
Anschrift:Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf
Telefon:026227030
E-Mail:stadt@bendorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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