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Sozialämter in Leubsdorf (am Rhein) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(15)
Sozialamt
2.46 km von Leubsdorf (am Rhein)
Anschrift:Am Schoppbüchel 5, 53545 Linz am Rhein
Telefon:02644560137
Fax:0264456018990
E-Mail:info@vg-linz.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(8)
Sozialamt des Landkreises
18.04 km von Leubsdorf (am Rhein)
Anschrift:Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied
Telefon:026318030
Fax:0263180393222
E-Mail:poststelle@kreis-neuwied.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Leubsdorf (am Rhein)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Sozialamt
2.63 km von Leubsdorf (am Rhein)
Anschrift:Kirchplatz 5, 53489 Sinzig
Telefon:0264240010
Fax:02642400139
E-Mail:info@sinzig.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(3)
Sozialamt
3.7 km von Leubsdorf (am Rhein)
Anschrift:Marktstraße 1, 53557 Bad Hönningen
Telefon:026357243
Fax:026357295
E-Mail:mmertesacker@bad-hoenningen-vg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr
(17)
Sozialamt
4.25 km von Leubsdorf (am Rhein)
Anschrift:Bachstraße 11, 53498 Bad Breisig
Telefon:0263345680
Fax:026334568170
E-Mail:info@bad-breisig.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(15)
Sozialamt
5.51 km von Leubsdorf (am Rhein)
Anschrift:Bachstraße 3, 53424 Remagen
Telefon:0264220133
Fax:0264220127
E-Mail:stadtverwaltung@remagen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Do 14-16 Uhr
(3)
Sozialamt
7.59 km von Leubsdorf (am Rhein)
Anschrift:Linzer Straße 4, 53572 Unkel
Telefon:0222418060
Fax:02224180650
E-Mail:info@vgvunkel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 18.30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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