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Stadtkassen in Meinborn - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Westerwaldstraße 32-34, 56579 Rengsdorf
Telefon:02634610
Fax:026346179
E-Mail:info@vg-rw.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 7:30-12:30 Uhr Fr 7:30-12 Uhr sowie Mo-Mi 13-16 Uhr und Do 13-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Meinborn

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Stadtkasse Bendorf
8.04 km von Meinborn
Anschrift:Im Stadtpark 1, 56170 Bendorf
Telefon:026227030
E-Mail:kasse@bendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
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Verbandsgemeindekasse Dierdorf
8.92 km von Meinborn
Anschrift:Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf
Telefon:026892910
Fax:026892911800
E-Mail:info@vg-dierdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
Anschrift:Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen
Telefon:02624104163
Fax:02624104115
E-Mail:poststelle@hoehr-grenzhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13-18 Uhr und Mi-Do 13-16 Uhr
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Stadtkasse Neuwied
10.18 km von Meinborn
Anschrift:Engerser Landstr. 17, 56564 Neuwied
Telefon:02631802114
Fax:0263180293115
E-Mail:stadtkasse@neuwied.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Verbandsgemeindekasse Vallendar
11.35 km von Meinborn
Anschrift:Rathausplatz 13, 56179 Vallendar
Telefon:026165030
Fax:02616503177
E-Mail:rathaus@vg-vallendar.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Mi 14-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Meinborn
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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