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Ausländerbehörden in Niederhofen - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(60)
Ausländerbehörde des Landkreises
17.31 km von Niederhofen
Anschrift:Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied
Telefon:02631803668
Fax:0263180393222
E-Mail:poststelle@kreis-neuwied.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 7:30-13 Uhr Di+Do 7:30-16 Uhr Fr 7:30-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Niederhofen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(18)
Ausländerbehörde des Landkreises
21.61 km von Niederhofen
Anschrift:Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
Telefon:026021240
Fax:02602124238
E-Mail:kreisverwaltung@westerwaldkreis.de
Öffnungs­zeiten:Mo 7:30-16:30 Uhr
Di, Mi, Fr 7:30-12:30 Uhr
Do 7:30-13 Uhr
(82)
Ausländerbehörde
21.96 km von Niederhofen
Anschrift:Ludwig-Erhard-Straße 2, 56073 Koblenz
Telefon:02611294685
Fax:02611294620
E-Mail:auslaenderbehoerde@stadt.koblenz.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr: 8:00 - 12:00 Uhr; Mi: 8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr;
Donnerstag geschlossen
Anschrift:Bahnhofstr. 9, 56068 Koblenz
Telefon:0261108778
Fax:0261108470
E-Mail:info@kvmyk.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(104)
Ausländerbehörde des Landkreises
26.17 km von Niederhofen
Anschrift:Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems
Telefon:026039720
Fax:02603972199
E-Mail:info@rhein-lahn.rlp.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(71)
Ausländerbehörde des Landkreises
35.27 km von Niederhofen
Anschrift:Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon:026419750
Fax:0
E-Mail:info@kreis-ahrweiler.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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