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Bürgerämter in Oberhonnefeld-Gierend - Öffnungszeiten

Info zu Bürgeramt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Bürgeramt
5.74 km von Oberhonnefeld-Gierend
Anschrift:Westerwaldstraße 32, 56579 Rengsdorf
Telefon:02634610
Fax:0263461119
E-Mail:info@vg-rw.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Mo-Di 13-16 Uhr und Do 13-18 Uhr
(5)
Kreisverwaltung des Landkreises Neuwied - Bürgeramt
13.93 km von Oberhonnefeld-Gierend
Anschrift:Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied
Telefon:026318030
Fax:0263180393222
E-Mail:poststelle@kreis-neuwied.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 7:30-13 Uhr Di+Do 7:30-16 Uhr Fr 7:30-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Oberhonnefeld-Gierend

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Bürgeramt Anhausen
6.86 km von Oberhonnefeld-Gierend
Anschrift:Auf dem Löh 10, 56584 Anhausen
Telefon:02639223
Fax:02639765
E-Mail:anhausen@t-online.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(4)
Bürgeramt
8.61 km von Oberhonnefeld-Gierend
Anschrift:Hauptstraße 13, 56305 Puderbach
Telefon:026848580
Fax:02684858199
E-Mail:rathaus@puderbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 und Mo-Mi 14:00 - 16:00 Uhr, Do 14:00 - 17:30 Uhr
(3)
Bürgeramt
9.74 km von Oberhonnefeld-Gierend
Anschrift:Poststraße 5, 56269 Dierdorf
Telefon:0268929123
Fax:02689291723
E-Mail:gisela.aust@vg-dierdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
(4)
Bürgeramt
14.07 km von Oberhonnefeld-Gierend
Anschrift:Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach
Telefon:02683912217
Fax:02683912334
E-Mail:rathaus@vg-asbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mi 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(1)
Bürgeramt
14.4 km von Oberhonnefeld-Gierend
Anschrift:Engerser Landstr. 17, 56564 Neuwied
Telefon:02631802777
Fax:02631802356
E-Mail:buergerbuero@neuwied.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
Mi, Fr 8.30 bis 12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Bürgeramt Oberhonnefeld-Gierend
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Bürgeramt

Das Bürgeramt ist als bürgernahe Behörde mit melderechtlichen Aufgaben betraut. Die Bedeutung des Bürgerservice zeigt sich etwa in erweiterten Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten, was insbesondere in größeren Städten angestrebt wird.

Bezeichnung

Die Benennung des Bürgeramtes variiert regional. Oft werden die einschlägigen Behörden als Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter oder Bürgerdienste bezeichnet. In der Schweiz sind Bürgerämter als Einwohnerkontrollen oder Personenmeldeämter bekannt.

Geschichte

Das Bürgeramt wurde in den 1980er Jahren etabliert, sodass erste Bürgerämter z. B. in Bielefeld oder Unna entstanden. Bürgerämter wurden schwerpunktmäßig in den 1990ern errichtet. Seitdem ist man vielerorts bemüht, entsprechend der Serviceorientierung die Erreichbarkeit der Bürgerämter zu verbessern.

Meldebehördliche Aufgaben

Die meldebehördlichen Aufgaben gelten als obligatorisch für Bürgerämter. Neben Passangelegenheiten sowie An-, Ab- und Ummeldungen, ist die Ausstellung von Führungszeugnissen und amtlichen Beglaubigungen als Arbeitsschwerpunkt anzusehen. Zudem erteilt das Bürgerbüro Auskünfte aus dem Melderegister.

Bevölkerungsstatistik

Neben meldebehördlichen Aufgaben ist die Zuarbeit zur Bevölkerungsstatistik wichtig für die Arbeit des Bürgeramts. Angaben zu An- und Abmeldungen sowie zu Sterbefällen sind dem Melderegister zu entnehmen. Die Bevölkerungsstatistik wird meist vom statistischen Amt der Kommune bzw. des Landkreises angefertigt.

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