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Gerichtsvollzieher in Rohrbach (Hunsrück) - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(19)
Gerichtsvollzieher Mohrbach
12.91 km von Rohrbach (Hunsrück)
Anschrift:Brühlstraße 10, 55469 Simmern
Telefon:067619161003
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(9)
Obergerichtsvollzieherin Müller
25.11 km von Rohrbach (Hunsrück)
Anschrift:Wieselweg 3, 55442 Stromberg-Schindeldorf
Telefon:067639395067
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Obergerichtsvollzieher Puth
35.91 km von Rohrbach (Hunsrück)
Anschrift:Weilerer Weg 1, 56154 Boppard
Telefon:06742898757
Fax:067429419823
(13)
Obergerichtsvollzieher Weber
35.91 km von Rohrbach (Hunsrück)
Anschrift:Grabenweg 1, 56291 Bickenbach
Telefon:067467171
Fax:06746730411
Weitere Behörden in der Nähe von Rohrbach (Hunsrück)
Anschrift:Am Franzwingert 14, 55618 Simmertal
Telefon:067549459968
Fax:067549459969
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Gerichtsvollzieher Biermann
18.86 km von Rohrbach (Hunsrück)
Anschrift:In der Metztenwies 12, 56865 Blankenrath
Telefon:06545912620
Fax:06545912644
Sprechzeiten:Mo 9-10 Uhr Do 14-15 Uhr
(11)
Obergerichtsvollzieher Baumberger
18.9 km von Rohrbach (Hunsrück)
Anschrift:In der Bein 24, 55595 Bockenau
Telefon:067587533
Sprechzeiten:Mo-Fr 15-17 Uhr
(38)
Obergerichtsvollzieher Wolf (Bezirk 4)
21.18 km von Rohrbach (Hunsrück)
Anschrift:Eschenweg 14, 55566 Meddersheim
Telefon:067519240576
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(6)
Obergerichtsvollzieher Werle
22.44 km von Rohrbach (Hunsrück)
Anschrift:Auf dem Sand 3a, 55768 Hoppstädten-Weiersbach
Telefon:067829833348
Fax:067829833349
Sprechzeiten:Do 8-10 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Rohrbach (Hunsrück)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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