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Ordnungsämter in Biebrich - Öffnungszeiten

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(12)
Ordnungsamt
4.24 km von Biebrich
Anschrift:Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen
Telefon:0648691790
Fax:064869179199
E-Mail:post@vg-aar-einrich.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr sowie Mo-Mi 14.00-16.00, Do 14.00-18.30 Uhr
(26)
Ordnungsamt des Landkreises
17.62 km von Biebrich
Anschrift:Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems
Telefon:026039720
Fax:02603972199
E-Mail:information@rhein-lahn.rlp.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Biebrich

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(32)
Ordnungsamt
8.61 km von Biebrich
Anschrift:Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez
Telefon:064325010
Fax:06432501242
E-Mail:verwaltung@vgdiez.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Mi 14-15:30 Uhr und Do 14-18 Uhr
(7)
Ordnungsamt
10.47 km von Biebrich
Anschrift:Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod
Telefon:061207911
Fax:061207955
E-Mail:tina.jakob@heidenrod.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(15)
Ordnungsamt
10.68 km von Biebrich
Anschrift:Scheidertalstraße 1, 65326 Aarbergen
Telefon:061202739
Fax:061202744
E-Mail:info@aarbergen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr Fr 7-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr Mi 14-18 Uhr Do 13:30-15 Uhr
(22)
Ordnungsamt
11.76 km von Biebrich
Anschrift:Bahnhofsplatz 2, 65549 Limburg an der Lahn
Telefon:06431203245
Fax:06431203367
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8:30-12 Uhr Di 7-12 Uhr Mi 8:30-14 Uhr Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
(10)
Ordnungsamt des Landkreises
12.22 km von Biebrich
Anschrift:Grabenstraße 10, 65549 Limburg an der Lahn
Telefon:06431296431
E-Mail:info@limburg-weilburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Mi 13:30-15:30 Uhr und Do 14-18 Uhr
Terminvereinbarung wird empfohlen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ordnungsamt Biebrich
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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