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Lohnsteuerhilfe Altrip

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Steubenstr. 96, 68199 Mannheim
Telefon:062198181707
Fax:062198181706
E-Mail:helene.ullmann@vlh.de
Anschrift:Sporwörthstr. 84, 68219 Mannheim
Telefon:06218799804
E-Mail:ralf.benn@vlh.de
Anschrift:In den Fahrgärten 24 - 26, 67165 Waldsee
Telefon:06236509536
Fax:06236509537
E-Mail:carolin.robbel@vlh.de
Anschrift:Industriestr. 13, 67141 Neuhofen
Telefon:062365785995
Fax:062365785994
E-Mail:kirstin.eiselstein@vlh.de
Anschrift:Hermsheimer Str. 54, 68163 Mannheim
Telefon:06214297612
Fax:06214297619
E-Mail:edda.martin@vlh.de
Anschrift:Mundenheimer Str. 166, 67061 Ludwigshafen
Telefon:06215296162
Fax:06215296192
E-Mail:pia.jordis-felleisen@vlh.de
Anschrift:Woogstr. 57a, 67117 Limburgerhof
Telefon:06236461155
E-Mail:angela.cimniak@vlh.de
Anschrift:Augusta Anlage 28, 68165 Mannheim
Telefon:06214263264
Fax:06214015106
E-Mail:anatolij.vodovozov@vlh.de
Anschrift:Maudacher Str. 275, 67065 Ludwigshafen
Telefon:06215590111
E-Mail:hannelore.satter@vlh.de
Anschrift:Kaiserstuhlring 33, 68239 Mannheim
Telefon:06214824861
E-Mail:eberhard.bialas@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Altrip? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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