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Gewerbeämter in Otterstadt - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(27)
Kreisverwaltung, Abt. Gewerberecht
12 km von Otterstadt
Anschrift:Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen
Telefon:062159090
Fax:062159095000
E-Mail:post@kv-rpk.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Otterstadt

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(69)
Gewerbeamt
6.7 km von Otterstadt
Anschrift:Große Himmelsgasse 10, 67346 Speyer
Telefon:06232142795
Fax:06232142458
E-Mail:poststelle@stadt-speyer.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
(21)
Gewerbeamt der Stadt Schwetzingen
8.75 km von Otterstadt
Anschrift:Hebelstraße 1, 68723 Schwetzingen
Telefon:0620287241
Fax:0620287239
E-Mail:info@schwetzingen.de
Öffnungs­zeiten:Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 & 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
(7)
Gewerbeamt der Stadt Hockenheim
9.69 km von Otterstadt
Anschrift:Rathausstrasse 1, 68766 Hockenheim
Telefon:06205212307
Fax:06205212990
E-Mail:info@hockenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-18 Uhr
(62)
Gewerbemeldestelle
11.39 km von Otterstadt
Anschrift:Bismarckstraße 29, 67059 Ludwigshafen
Telefon:06215042033
Fax:06215043932
E-Mail:martin.graf@ludwigshafen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Karl-Ludwig-Strasse 28-30, 68165 Mannheim
Telefon:06212932525
Fax:06212933288
E-Mail:gewerbe@mannheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo 14-17 Uhr
Di+Do 8-12 Uhr
und nach Terminvereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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