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Lohnsteuerhilfe Otterstadt

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:In den Fahrgärten 24 - 26, 67165 Waldsee
Telefon:06236509536
Fax:06236509537
E-Mail:carolin.robbel@vlh.de
Anschrift:Industriestr. 13, 67141 Neuhofen
Telefon:062365785995
Fax:062365785994
E-Mail:kirstin.eiselstein@vlh.de
Anschrift:Woogstr. 57a, 67117 Limburgerhof
Telefon:06236461155
E-Mail:angela.cimniak@vlh.de
Anschrift:Schwerdstr. 28, 67346 Speyer
Telefon:06232879866
E-Mail:thorsten.backhaus@vlh.de
Anschrift:Altenhofstr. 32, 67105 Schifferstadt
Telefon:06235493150
Fax:06235493151
E-Mail:iris.rieke@vlh.de
Anschrift:Carl-Gördeler-Str. 16, 67346 Speyer
Telefon:0623276127
Fax:06232678412
E-Mail:petra.schmitt@vlh.de
Anschrift:Schwerdstr. 28, 67346 Speyer
Telefon:06232622903
E-Mail:christiane.zoeller@vlh.de
Anschrift:Ernst-Barlach-Str. 21, 68723 Oftersheim
Telefon:062024093185
E-Mail:ursula.coppius@vlh.de
Anschrift:Steubenstr. 96, 68199 Mannheim
Telefon:062198181707
Fax:062198181706
E-Mail:helene.ullmann@vlh.de
Anschrift:Sporwörthstr. 84, 68219 Mannheim
Telefon:06218799804
E-Mail:ralf.benn@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Otterstadt? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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