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Sozialämter in Rheinland-Pfalz - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Endertplatz 2, 56812 Cochem
Telefon:02671610
Fax:0267161111
E-Mail:kreisverwaltung@cochem-zell.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Markt 1, 56812 Cochem
Telefon:026716090
Fax:0267160960
E-Mail:stadt@cochem.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Kirchstraße 1, 56288 Kastellaun
Telefon:0676240325
Fax:0676240340
E-Mail:info@kastellaun.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12:30 Uhr und 14-16 Uhr
Mi 8-12:30 Uhr
Do 8-12:30 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-13 Uhr
Anschrift:Ravenéstr. 61, 56812 Cochem
Telefon:02671608213
Fax:02671608140
E-Mail:briefkasten@vgcochem.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Anschrift:Corray 1, 56856 Zell
Telefon:065427010
Fax:0654270159
E-Mail:vgzell@vg-zell.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
Anschrift:Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch
Telefon:0265399960
Fax:026539996919
E-Mail:info@vg.kaisersesch.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen
Telefon:067471210
Fax:06747121159
E-Mail:rathaus@vg-hm.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Marktplatz 4, 56751 Polch
Telefon:0265494020
Fax:02654940248
E-Mail:info@maifeld.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Marktplatz 5, 55481 Kirchberg/Hunsrück
Telefon:06763910431
Fax:06763910429
E-Mail:c.stein@kirchberg-hunsrueck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Do 8.00 - 18.00 Uhr
Anschrift:Ludwigstr. 3-5, 55469 Simmern
Telefon:06761820
Fax:0676182111
E-Mail:rhk@rheinhunsrueck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr Fr 8-12 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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