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Sozialämter in Venningen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(10)
Sozialamt
3.77 km von Venningen
Anschrift:Poststraße 23, 67480 Edenkoben
Telefon:063239590
Fax:06323959299
E-Mail:info@vg-edenkoben.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Anschrift:An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau in der Pfalz
Telefon:06341940428
Fax:06341940500
E-Mail:info@suedliche-weinstrasse.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Venningen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(27)
Sozialamt
8.32 km von Venningen
Anschrift:Konrad-Adenauer-Straße 43, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon:063218551611
Fax:063218551660
E-Mail:soziale-dienste-jugendamt@neustadt.eu
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8:30-12:00, Do 14:00-18:00 Uhr
(4)
Sozialamt
9.13 km von Venningen
Anschrift:Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach an der Queich
Telefon:063489860
Fax:06348986141
E-Mail:rathaus@offenbach-queich.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(2)
Sozialamt
10.28 km von Venningen
Anschrift:Langstraße 9a, 76829 Landau in der Pfalz
Telefon:06341135030
E-Mail:stadtverwaltung@landau.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:An 44 Nr.31, 76829 Landau in der Pfalz
Telefon:063411430
Fax:0634114370
E-Mail:info@landau-land.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8:30-12 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8:30-12:30 Uhr
(10)
Sozialamt
10.83 km von Venningen
Anschrift:Rathausplatz 1, 67454 Haßloch
Telefon:06324935346
Fax:06324935301
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12 Uhr Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Do 14-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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