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Sozialämter in Großsteinhausen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(9)
Sozialamt der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
8.86 km von Großsteinhausen
Anschrift:Landauer Straße 18-20, 66482 Zweibrücken
Telefon:063328062204
Fax:063328062999
E-Mail:info@vgzwland.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 7:30-12 Uhr und 13:30-15 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 13:30-17 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
(11)
Sozialamt des Landkreises
12.04 km von Großsteinhausen
Anschrift:Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens
Telefon:063318090
Fax:06331809108
E-Mail:kv@lksuedwestpfalz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Großsteinhausen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(13)
Sozialamt
9.46 km von Großsteinhausen
Anschrift:Herzogstr. 3, 66482 Zweibrücken
Telefon:06332871502
Fax:06332871530
E-Mail:stadtverwaltung@zweibruecken.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 16.00 Uhr
(7)
Sozialamt
10.42 km von Großsteinhausen
Anschrift:Maler-Bürkel-Straße 33, 66953 Pirmasens
Telefon:063318770
Fax:06331877111
E-Mail:Sozialamt@pirmasens.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.00 Uhr Do 14.00 - 18.00 Uhr
(7)
Sozialamt der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land
10.79 km von Großsteinhausen
Anschrift:Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens
Telefon:063318720
Fax:06331872100
E-Mail:info@pirmasens-land.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 8:30-12:30 Uhr
Fr 8:30-13 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
(2)
Sozialamt
11.89 km von Großsteinhausen
Anschrift:Hauptstraße 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen
Telefon:063344410
Fax:0633444111111
E-Mail:info@vgtw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8:30-12 Uhr
Mo+Do 14-16 Uhr
Mi 14-18 Uhr
(39)
Sozialamt des Landkreises
16.61 km von Großsteinhausen
Anschrift:Am Forum 1, 66424 Homburg
Telefon:068411040
Fax:06841104200
E-Mail:info@saarpfalz-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr und 131-15 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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