Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens |
Telefon: | 063318720 |
Fax: | 06331872100 |
E-Mail: | info@pirmasens-land.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Rathaus 9, 66976 Rodalben |
Telefon: | 06331234135 |
Fax: | 06331234105 |
E-Mail: | info@rodalben.de |
Anschrift: | Ringstraße 68-70, 66953 Pirmasens |
Telefon: | 06331842263 |
Fax: | 06331842804 |
E-Mail: | info@pirmasens.de |
Anschrift: | Schulstraße 29, 66994 Dahn |
Telefon: | 063919196160 |
Fax: | 063919196199 |
E-Mail: | info@dahner-felsenland.de |
Anschrift: | Friedhofstraße 3, 67714 Waldfischbach-Burgalben |
Telefon: | 06333925155 |
Fax: | 06333925190 |
E-Mail: | werner.weissmann@waldfischbach-burgalben.de |
Anschrift: | Hauptstraße 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen |
Telefon: | 06334441251 |
Fax: | 0633444111111 |
E-Mail: | info@vgthal.de |
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Ruppertsweiler ist der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land zugehörig und liegt im Landkreis Südwestpfalz. Seine Lage am Pfälzerwald sowie in der Nähe von Pirmasens macht Ruppertsweiler zu einem beliebten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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