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Ausländerbehörden in Longen - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
Telefon:0651715215
Fax:0651715200
E-Mail:kv@trier-saarburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr und nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Longen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(37)
Amt für Ausländerangelegenheiten
10.48 km von Longen
Anschrift:Thyrsusstr. 17/19, 54290 Trier
Telefon:06517180
Fax:06517181338
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(30)
Ausländerbehörde des Landkreises
21.28 km von Longen
Anschrift:Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich
Telefon:06571140
Fax:06571142500
E-Mail:info@bernkastel-wittlich.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Trierer Straße 1, 54634 Bitburg
Telefon:06561150
Fax:06561151000
E-Mail:info@bitburg-pruem.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(43)
Ausländeramt
30.22 km von Longen
Anschrift:Dillinger Straße 67, 66822 Lebach
Telefon:068150100
Fax:06815016804
E-Mail:zab@lava.saarland.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
(66)
Ausländerbehörde des Landkreises
32.11 km von Longen
Anschrift:Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld
Telefon:0678215311
Fax:067821555300
E-Mail:info@landkreis-birkenfeld.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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