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Gewerbeämter in Kalenborn-Scheuern - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(16)
Amt für Wirtschaftsförderung des Landkreises
16.92 km von Kalenborn-Scheuern
Anschrift:Mainzer Strasse 25, 54550 Daun
Telefon:065929330
Fax:06592985033
E-Mail:info@vulkaneifel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Kalenborn-Scheuern

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Gewerbeamt
27.11 km von Kalenborn-Scheuern
Anschrift:Kirchstraße 15, 53518 Adenau
Telefon:026913050
Fax:02691305198
E-Mail:vgadenau@adenau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.00-12.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Fr 8.00 - 13.00 Uhr
Anschrift:Trierer Str. 1, 54634 Bitburg
Telefon:06561151020
Fax:06561151000
E-Mail:info@bitburg-pruem.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(14)
Kreisverwaltung, FB Sicherheit & Ordnung
37.2 km von Kalenborn-Scheuern
Anschrift:Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich
Telefon:06571142437
Fax:06571142500
E-Mail:info@bernkastel-wittlich.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(0)
Gewerbeamt
39.92 km von Kalenborn-Scheuern
Anschrift:Roßberg 3, 53505 Altenahr
Telefon:026438090
Fax:0264380925
E-Mail:info@altenahr.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-18 Uhr und Do 14-16 Uhr
(20)
Kreisverwaltung, Abt. Gewerbeangelegenheiten
41.87 km von Kalenborn-Scheuern
Anschrift:Endertplatz 2, 56812 Cochem
Telefon:02671610
Fax:0267161111
E-Mail:kreisverwaltung@cochem-zell.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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