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Gerichtsvollzieher in Udler - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Berliner Str. 3, 54550 Daun
Telefon:0659218434
Fax:0659218444
E-Mail:agdau@ko.mjv.rlp.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Udler
(0)
Gerichtsvollzieher Kalitzki
8.59 km von Udler
Anschrift:Utzerather Str. 29, 54552 Darscheid
Telefon:06592958130
Fax:06592958213
Sprechzeiten:Mo 9-10 Uhr (AG Prüm)
(0)
Obergerichtsvollzieherin Michels
10.48 km von Udler
Anschrift:Gartenstraße 6, 53520 Müllenbach
Telefon:02692931410
Fax:02692931409
Sprechzeiten:Di telefonisch 10-11 Uhr
(7)
Obergerichtsvollzieher Schäfer
12.48 km von Udler
Anschrift:Schulstr. 7, 56828 Alflen
Telefon:026789539838
Fax:026789539839
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Klopstr. 4, 56823 Büchel
Telefon:02678910465
Fax:02678910466
Anschrift:Kurfürstenstr. 63, 54516 Wittlich
Telefon:06571101206
Fax:06571101290
E-Mail:agwil@ko.mjv.rlp.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Udler? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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