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Friedhofsämter in Halbs - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Neumarkt 1, 56457 Westerburg
Telefon:02663291210
Fax:02663291222
E-Mail:standesamt@vg-westerburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 und 14-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Mi+Fr 8-12:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Halbs

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Kirburger Str. 4, 56470 Bad Marienberg (Westerwald)
Telefon:026616268341
Fax:026616268201
E-Mail:verbandsgemeinde@bad-marienberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 55, 56477 Rennerod
Telefon:0266450670
Fax:026645957
E-Mail:info@rennerod.rlp.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-19 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung Dornburg
10.27 km von Halbs
Anschrift:Egenolfstraße 26, 65599 Dornburg
Telefon:06436913112
Fax:06436913132
E-Mail:info@dornburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
(0)
Friedhofsverwaltung Elbtal
11.81 km von Halbs
Anschrift:Rathausstraße 1, 65627 Elbtal
Telefon:0643694460
Fax:06436944629
E-Mail:info@elbtal.eu
Öffnungs­zeiten:Mo, Do, Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Anschrift:Gerichtsstraße 1, 56414 Wallmerod
Telefon:064355080
Fax:06435508750
E-Mail:poststelle@wallmerod.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Halbs
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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