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Ordnungsämter in Steinen (Westerwald) - Öffnungszeiten

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(19)
Ordnungsamt
6.04 km von Steinen (Westerwald)
Anschrift:Am Saynbach 5-7, 56242 Selters
Telefon:026267640
Fax:0262676420
E-Mail:info@selters-ww.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-16 Uhr Mi+Fr 8-12 Uhr Do 8-18 Uhr
(16)
Kreisverwaltung, Abt. Ordnung & Verkehr
15.83 km von Steinen (Westerwald)
Anschrift:Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
Telefon:02602124230
Fax:02602124238
E-Mail:kreisverwaltung@westerwaldkreis.de
Öffnungs­zeiten:Mo 7:30-16:30 Uhr
Di, Mi, Fr 7:30-12:30 Uhr
Do 7:30-13 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Steinen (Westerwald)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(46)
Ordnungsamt
10.09 km von Steinen (Westerwald)
Anschrift:Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg
Telefon:02662801132
Fax:02662801260
E-Mail:a.baumann@hachenburg-vg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr Fr 8-13 Uhr sowie Di 13:30-16 Uhr und Do 13:30-18:30 Uhr
(23)
Ordnungsamt
11.21 km von Steinen (Westerwald)
Anschrift:Bahnhofstraße 10, 56422 Wirges
Telefon:026026890
Fax:02602689177
E-Mail:poststelle@wirges.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-16 Uhr Mi+Fr 8-12 Uhr Do 8-18 Uhr
(12)
Ordnungsamt
11.39 km von Steinen (Westerwald)
Anschrift:Poststraße 5, 56269 Dierdorf
Telefon:0268929120
Fax:02689291720
E-Mail:udo.stein@vg-dierdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
(15)
Ordnungsamt
11.45 km von Steinen (Westerwald)
Anschrift:Neumarkt 1, 56457 Westerburg
Telefon:026632910
Fax:02663291888
E-Mail:poststelle@vg-westerburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00, Mo-Mi 14:00 - 16:00, Do 14:00 - 18:00 Uhr
(6)
Ordnungsamt
12.88 km von Steinen (Westerwald)
Anschrift:Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach
Telefon:0262386124
Fax:0262386101
E-Mail:info@ransbach-baumbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ordnungsamt Steinen (Westerwald)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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