Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulstr. 6, 56477 Nister-Möhrendorf |
Telefon: | 026671451 |
E-Mail: | kita-nister-moehrendorf@web.de |
Anschrift: | Nisterweg 16, 56477 Rennerod |
Telefon: | 026647529 |
Anschrift: | Hauptstr. 9, 56477 Neustadt/Ww. |
Telefon: | 026646303 |
Anschrift: | Bonhoeffer Str. 14, 56477 Rehe |
Telefon: | 026646115 |
Anschrift: | Falterswiese, 56477 Rennerod |
Telefon: | 026641234 |
Anschrift: | Tierparkstr. 16, 56472 Hof |
Telefon: | 026613788 |
Anschrift: | Am Kindergarten, 56472 Fehl-Ritzhausen |
Telefon: | 0266161862 |
Anschrift: | Nonnenweg 1, 56477 Hellenhahn-Schellenberg |
Telefon: | 026648542 |
Anschrift: | Hubertusstr. 2, 56477 Rennerod |
Telefon: | 026646696 |
Anschrift: | Bergweg 1, 56472 Nisterau |
Telefon: | 026616572 |
Zehnhausen bei Rennerod liegt im Hohen Westerwald. Bereits 1335 wurde der Ort schriftlich dokumentiert. Nicht nur das alte Backes und das alljährliche Brunnenfest, auch viele Wanderwege machen Zehnhausen...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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