Sie sind hier: Homepage » Saarland » Finanzamt
ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Finanzämter in Saarland - Öffnungszeiten

Info zu Finanzamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Vopeliusstr. 8, 66280 Sulzbach/Saar
Telefon:0689790820
Fax:068979082110
E-Mail:poststelle@fasb.saarland.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do: 07.30 - 15.30 Uhr
Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr
- und nach Vereinbarung
Anschrift:Uhlandstraße 1, 66538 Neunkirchen/Saar
Telefon:068211090
Fax:06821109275
E-Mail:poststelle@fank.saarland.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do: 07.30 - 15.30 Uhr
Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr
- und nach Vereinbarung
Anschrift:Marienstraße 27, 66606 Sankt Wendel
Telefon:068518040
Fax:06851804189
E-Mail:poststelle@fawnd.saarland.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do: 07.30 - 15.30 Uhr
Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr
- und nach Vereinbarung
Anschrift:Rentamtstr. 39, 66386 Sankt Ingbert
Telefon:0689498401
Fax:06894984159
E-Mail:poststelle@fahom.saarland.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do: 07.30 - 15.30 Uhr
Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr
- und nach Vereinbarung
Anschrift:Mecklenburgring 23 , 66121 Saarbrücken
Telefon:068130000
Fax:06813000329
E-Mail:poststelle@fasb.saarland.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do: 07.30 - 15.30 Uhr
Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr
- und nach Vereinbarung
Anschrift:Mecklenburgring 23 , 66121 Saarbrücken
Telefon:068130000
Fax:06813000762
E-Mail:poststelle@fasbm.saarland.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do: 07.30 - 15.30 Uhr
Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr
- und nach Vereinbarung
Anschrift:Marktstr., 66333 Völklingen
Telefon:0689820301
Fax:06898203133
E-Mail:poststelle@fasb.saarland.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do: 07.30 - 15.30 Uhr
Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr
- und nach Vereinbarung
Anschrift:Gaswerkweg 25, 66740 Saarlouis
Telefon:068314490
Fax:06831449950
E-Mail:poststelle@fasls.saarland.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do: 07.30 - 15.30 Uhr
Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr
- und nach Vereinbarung
Anschrift:Schillerstr. 15, 66424 Homburg
Telefon:068416970
Fax:06841697199
E-Mail:poststelle@fahom.saarland.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do: 07.30 - 15.30 Uhr
Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr
- und nach Vereinbarung
Anschrift:Am Gaswerk, 66663 Merzig
Telefon:068617030
Fax:06861703133
E-Mail:poststelle@famzg.saarland.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do: 07.30 - 15.30 Uhr
Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr
- und nach Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Finanzamt

Als Landesbehörden stellen die Finanzämter wichtige Institutionen der Finanzverwaltung dar. Die deutschen Finanzämter sind Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzbehörden unterstellt.

Zuständigkeiten der Steuerverwaltung

Die Zuständigkeiten des Finanzamtes sind im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt. Die Steuerverwaltung gilt als Hauptaufgabe des Finanzamtes. Um bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern kümmern sich meist die Bundesfinanzbehörden (z. B. Hauptzollämter) und Kommunalverwaltungen (Kämmereien bzw. Steuerämter).

Gesetz über die Finanzverwaltung

Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt im Wesentlichen die Organisation der deutschen Finanzverwaltung. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes über die Finanzverwaltung trat bereits 1950 in Kraft.

ELSTER und GEMFA

Die Bearbeitung von Steuererklärungen stellt eine wichtige Aufgabe des Finanzamtes dar. Zur Vereinfachung dessen wurde vor einigen Jahren u. a. das ELSTER-Projekt geschaffen, das die Automatisierung der Verwaltung unterstützen sollte. ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Darüber hinaus wurde GEMFA als Auskunftssystem der Finanzverwaltung geschaffen. Es dient der Ermittlung des jeweils zuständigen Finanzamtes. Der GEMFA-Service wird auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern bereitgestellt.

Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren