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Gewerbeämter in Saarland - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Hauptstr. 86, 66557 Illingen
Telefon:068254090
Fax:06825409109
E-Mail:buergerbuero@illingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12:30 Uhr sowie Mo, Di, Do 13:30-16 Uhr
Anschrift:Rathausstr. 27, 66571 Eppelborn
Telefon:06881969125
Fax:06881969222
E-Mail:gemeinde@eppelborn.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Anschrift:Hauptstr. 82, 66589 Merchweiler
Telefon:068259550
Fax:06825955143
E-Mail:gemeinde@merchweiler.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie 14-15:30 Uhr
Anschrift:Urexweilerstraße 11, 66646 Marpingen
Telefon:068539116323
Fax:068539116620
E-Mail:gemeindeverwaltung@marpingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo+Do 13:30-15:30 Uhr und Di 13:30-18 Uhr
Anschrift:Rathausplatz 1, 66287 Quierschied
Telefon:068979610
Fax:06897961110
E-Mail:mail@quierschied.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8:15-12:30 Uhr und 13:30-16 Uhr
Do 8:15-12:30 Uhr und 13:30-18 Uhr
Fr 8:15-12:30 Uhr
Anschrift:Rathausstr. 11, 66578 Schiffweiler
Telefon:0682167810
Fax:0682167848
E-Mail:gemeinde@schiffweiler.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 7:30-12:30 Uhr und 13:30-16 Uhr
Do 7:30-12:30 Uhr und 13:30-18 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
Anschrift:Am Markt 1, 66822 Lebach
Telefon:06881590
Fax:0688159211
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Anschrift:Im Kloster 1, 66636 Tholey
Telefon:068535080
Fax:0685350830
E-Mail:gemeinde@tholey.de
Öffnungs­zeiten:Mo Di Do 8:30-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Mi 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
Anschrift:Saarbrücker Str. 35, 66265 Heusweiler
Telefon:068069110
Fax:06806911109
E-Mail:info@heusweiler.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Anschrift:Schmidtbornstr. 12a, 66299 Friedrichsthal
Telefon:068978568201
Fax:068978568155
E-Mail:rathaus@friedrichsthal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr und Mo-Do 13:30-15:30 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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