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KFZ-Zulassungsstellen in Merchweiler - Öffnungszeiten

Info zu KFZ-Zulassungsstelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Wilhelm-Heinrich-Str. 36 , 66564 Ottweiler
Telefon:068219060
Fax:068219061288
E-Mail:info@landkreis-neunkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Merchweiler

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(15)
KFZ-Zulassungsstelle
13.34 km von Merchweiler
Anschrift:Trischlerstraße 5, 66606 Sankt Wendel
Telefon:068518012828
Fax:068518012890
E-Mail:zulassungsbehoerde@lkwnd.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Mo-Do 13:30-15 Uhr
(10)
Straßenverkehrsbehörde des Landkreises
13.34 km von Merchweiler
Anschrift:Tritschlerstraße 5, 66606 Sankt Wendel
Telefon:068518012800
Fax:068518012872
E-Mail:info@lkwnd.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Europaallee 11, 66113 Saarbrücken
Telefon:06815060
Fax:06815063390
E-Mail:strassenverkehr@rvsbr.de
Öffnungs­zeiten:Montag und Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr,
Dienstag 7.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr,
Donnerstag 13.30 - 17.30 Uhr,
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
(9)
KFZ-Zulassungsstelle
16.86 km von Merchweiler
Anschrift:Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken
Telefon:06819050
Fax:06819051536
E-Mail:stadt@saarbruecken.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(28)
KFZ-Zulassungsstelle des Landkreises
19.49 km von Merchweiler
Anschrift:Am Forum 1, 66424 Homburg
Telefon:068411040
Fax:06841104200
E-Mail:info@saarpfalz-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr und 131-15 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

KFZ-Zulassungsstelle

Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) ist als Teil des Straßenverkehrsamtes meist auf Landkreisebene angesiedelt. Das Fahrerlaubnis- und Zulassungswesen sind die wichtigsten Zuständigkeiten der Zulassungsbehörden.

Aufgaben der Zulassungsbehörden

Die KFZ-Zulassungsstelle ist primär für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, das Ausstellen von Betriebserlaubnissen und Fahrerlaubnissen zuständig. Hauptaufgabe der Zulassungsstelle ist das Bearbeiten von An-, Um- und Abmelden von Kraftfahrzeugen.

Führerscheinstelle

Häufig ist der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt die Führerscheinstelle angeschlossen. Diese unterscheidet sich von der KFZ-Zulassungsbehörde, da sie sich ausschließlich dem Fahrerlaubniswesen widmet. Hingegen ist die Zulassungsstelle für das Zulassungswesen verantwortlich, wobei auch Fahrerlaubnisse ausgestellt werden können. Häufig ist der Zulassungsstelle eine Führerscheinstelle angeschlossen.

KFZ-Kennzeichen

Kraftfahrzeugkennzeichen können vielerorts online als Wunschkennzeichen reserviert werden. Es gibt verschiedene Arten der Kennzeichen, wie z. B. das Oldtimerkennzeichen oder das Überführungskennzeichen.

Zulassungsstellen und Kraftfahrt-Bundesamt

Oft besteht die Frage, ob die Zulassungsstellen untergeordnete Behörden des Kraftfahrt-Bundesamtes sind. Tatsächlich sind die Zulassungsbehörden Teil der Verwaltung von kreisfreien Städten bzw. Landratsämtern, sie sind demnach Teil der überregionalen Kommunalverwaltung.

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